AGB der Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für Verträge der

Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG

Lassallestraße 9b

1020 Wien

Österreich

E-Mail: office@oebv.at

Telefon: + 43 1 401 36 0

Fax: + 43 1 401 36 185

(im Folgenden kurz: „öbv“)

mit Kunden* über die Lieferung von Waren und digitalen Inhalten und die Erbringung von Dienstleistungen durch den öbv.

Für Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern und anderen Vertragspartnern gelten diese AGB nicht.

----------------------------

* Personenbezogene Bezeichnungen, die nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

1.2. Besondere Regelungen für Verbraucher und Unternehmer: Abschnitt A gilt für Verbraucher und Unternehmer. Für Verbraucher gilt zusätzlich Abschnitt B. Für Unternehmer gilt zusätzlich Abschnitt C.

1.3. Ausschluss von AGB des Vertragspartners: Der Geltung allfälliger AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. AGB des Vertragspartners werden nur Vertragsinhalt, wenn der öbv ihnen ausdrücklich zustimmt.

1.4. Änderungen dieser AGB: Für bestehende Verträge kann der öbv diese AGB wie folgt ändern: Der öbv informiert den Vertragspartner über die geplante Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen. Der Vertragspartner kann der Änderung innerhalb eines Monats widersprechen. Tut er dies nicht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung.

Im Falle eines Widerspruchs kann der öbv einen bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt, in dem die Änderung wirksam werden sollte, kündigen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebot und Annahme: Die Beschreibung der Produkte in Katalogen, auf der Website oder in anderer Form ist noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Das Angebot geht stets vom Kunden aus, wenn dieser eine Bestellung aufgibt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der öbv die Bestellung annimmt. Die Annahme kann auch stillschweigend erfolgen, indem der öbv die bestellte Ware liefert, den bestellten digitalen Inhalt bereitstellt oder die Ausführung der bestellten Dienstleistung beginnt.

2.2 Bestellungen im Webshop:

2.2.1 Bestellungen im Webshop können von Privatpersonen und Lehrkräften (Verbrauchern) und Unternehmen und Institutionen (insbesonders Schulen) aufgegeben werden, nicht jedoch von Buchhändlern (siehe Ziffer 2.3.1). Zusätzlich gelten die folgenden Bestimmungen.

2.2.2 Vertragssprache ist Deutsch.

2.2.3 Für Bestellungen im Webshop ist ein persönlicher Account erforderlich; Gast-Bestellungen sind nicht möglich. Näheres bei Bestellungen von online erbrachten Dienstleistungen regeln die gesonderten „Nutzungsbedingungen für digitale Inhalte, Software und Online-Dienstleistungen

2.2.4 Schritte zum Vertragsschluss: Ein Kunde kann angebotene Produkte in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbes kann er sich jederzeit anzeigen lassen und falls erforderlich korrigieren. Er kann den Bestellvorgang auch jederzeit abbrechen. Eine verbindliche Bestellung wird erst durch den Button „zahlungspflichtig bestellen“ abgesendet. Der öbv bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; dies ist noch keine Annahme der Bestellung.

2.2.5 Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der öbv eine Bestellbestätigung übermittelt. Der öbv speichert den Vertragstext nicht, dieser ist dem Kunden daher nicht zugänglich.

2.3 Bestellungen von Buchhändlern über buch-service.at:

2.3.1 Buchhändler sind verpflichtet, Bestellungen nicht im Webshop, sondern ausschließlich über buch-service.at aufzugeben. Der öbv ist berechtigt, die Bestellung eines Buchhändlers im Webshop abzulehnen. Zusätzlich gelten die folgenden Bestimmungen.

2.3.2 Vertragssprache ist Deutsch.

2.3.3 Für Bestellungen ist eine Registrierung bei buch-service.at erforderlich.

2.3.4 Schritte zum Vertragsschluss: Ein Kunde kann sich den Inhalt der Bestellung bis zum Absenden der Bestellung jederzeit anzeigen lassen und falls erforderlich korrigieren. Er kann den Bestellvorgang auch jederzeit abbrechen. Eine verbindliche Bestellung wird durch das Absenden der Bestellung erklärt. Der öbv bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; dies ist noch keine Annahme der Bestellung.

2.4.5 Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der öbv eine Bestellbestätigung übermittelt. Der öbv speichert den Vertragstext nicht, dieser ist dem Kunden daher nicht zugänglich.

2.4 Bestellungen von Schulen im Rahmen der österreichischen Schulbuchaktion:

2.4.1 Bestellungen von Schulen im Rahmen der Schulbuchaktion sind nur über die Plattform www.schulbuchaktion.at möglich.

2.4.2 Bei einer Bestellung im Rahmen der Schulbuchaktion wird kein Vertrag zwischen der Schule geschlossen. Es entstehen daher keine vertraglichen Rechte und Pflichten des öbv und die vorliegenden AGB gelten nicht. Die Bestellung wird über die von der Schule ausgewählte Buchhandlung ausgeführt, es gelten die allfälligen AGB der Buchhandlung.

3. Lieferung

3.1 Liefergebiet:

3.1.1 Der öbv liefert grundsätzlich an Lieferadressen weltweit. Eine Lieferung in die Schweiz und einzelne weitere Länder ist bei Bestellungen im Webshop nicht möglich.

3.1.2 Kann der Kunde sein Land im Webshop nicht auswählen, bittet der öbv, die Bestellung schriftlich oder telefonisch über das Kundenservice vorzunehmen: E-Mail service@oebv.at; Telefon +43-1-401 36-36 (Montag–Donnerstag 9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr, Freitag 9:00–13:00); Postanschrift siehe Ziffer 1.1.

3.2 Lieferfrist: Der öbv beginnt mit der Lieferung (Übergabe an den Beförderer) grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb von dreißig Werktagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Kostentragung, Gefahrübergang: EXW (Fiege Austria GmbH, Schusslinie 3, A-1110 Wien) Incoterms® 2020. ,Allfällige Lieferkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt.

4. Zahlung

4.1 Zahlungsarten im Webshop: Dem Kunden stehen je nach Art des Produkts und der Lieferadresse unterschiedliche Zahlungsarten zur Verfügung. Die konkret verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden zu Beginn des Bestellvorgangs angezeigt.

4.1.1 Kreditkarte: Bei der Zahlung mittels VISA oder Mastercard wird das Zahlungsmittel von dem kartenausgebenden Unternehmen sofort nach Zugang der Bestellung belastet. Bei wiederkehrender Zahlung (Abonnementgebühren) erfolgt die nächste Belastung jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums.

4.1.2 Sofortüberweisung: Über den Dienstleister Sofort GmbH wird der Betrag mit Zugang der Bestellung vom angegebenen Bankkonto des Kunden abgebucht, wenn ausreichende Deckung besteht.

4.1.3 SEPA-Lastschrift: Der öbv bucht gemäß dem erteilten SEPA-Mandat den fälligen Betrag jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums ab.

4.1.4 Einlösen von Gutscheincodes: Der Kunde kann bei der Auswahl der Zahlungsart auch einen allfälligen Gutscheincode angeben. Der zu zahlende Betrag mindert sich um den Gegenwert des Gutscheincodes. Je nach Art des Gutscheincodes kann die Kombination mit anderen Vorteilen wie Aktionspreisen oder weiteren Gutscheinen beschränkt sein.

4.2 Zahlung nach Rechnung: Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb des Zahlungsziels ohne Abzug per Banküberweisung zu bezahlen.

4.3 Zahlungsziel: Sofern nichts anderes vereinbart wurde (insbesondere bei dauerhaften oder wiederkehrenden Leistungen), hat die Zahlung spätestens binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt beim öbv einzulangen.
Bei Bestellungen im Webshop ist die Zahlung mit Annahme der Bestellung sofort fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.

4.4 Rechnungsstellung: Der Kunde stimmt zu, dass bei Bestellungen über den Webshop die Rechnungen per E-Mail übermittelt wird. Eine Papierrechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt.

4.5 Eigentumsvorbehalt: Alle Waren verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum vom öbv.

4.6 Verzug: Der öbv ist beim Unterbleiben der fristgerechten vollständigen Bezahlung dazu berechtigt, die betroffenen Waren zurückzufordern und/oder zurückzubehalten sowie die betroffenen Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Der Kunde hat zudem Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr zu bezahlen.

5. Digitale Inhalte, Software und Online-Dienstleistungen

Für die Nutzung digitaler Inhalte und die Inanspruchnahme von Online-Dienstleistungen sowie den persönlichen Account eines Kunden gelten zusätzlich die gesonderten „Nutzungsbedingungen für digitale Inhalte, Software und Online-Dienstleistungen“, die unter www.oebv.at/nutzungsbedingungen abrufbar sind.

6. Kurse und Kursunterlagen

Der öbv garantiert weder für einen bestimmten Kurserfolg noch die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Kursunterlagen.

Bei der Erstellung von Kursen bzw. Kursunterlagen bedient sich der öbv einschlägiger Fachleute. Der öbv steht dafür ein, dass Kurse bzw. Kursunterlagen grundsätzlich nach bestem Wissen und nach dem Stand der jeweils angebotenen Materie erstellt wurden.

7. Vertragsübernahme

Der öbv ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag teilweise oder gänzlich auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist dazu nur berechtigt, wenn der öbv dies vorab ausdrücklich und schriftlich genehmigt hat.

B. Zusätzliche Regelungen für Verbraucher

8. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften

Bei einer Bestellung im Webshop oder über ein Fernkommunikationsmittel (zB Telefon, Fax, Post) hat ein Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowie Ausnahmen vom Rücktrittsrecht finden sich unter www.oebv.at/widerrufsbelehrung.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Ein Verbraucher hat beim Kauf von Waren und Verträgen über die Bereitstellung digitaler Leistungen gesetzliche Gewährleistungsrechte, die im Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) normiert sind.

9.2 Geringfügige Abweichungen: Die Produktabbildungen im Webshop müssen nicht immer mit dem Aussehen der tatsächlich gelieferten Waren übereinstimmen. Vor allem bei Sortiments-Erneuerungen kann es zu Veränderungen im Aussehen sowie in der Ausstattung der Waren kommen. Gewährleistungsrechte bestehen insofern nicht, wenn die Ware sonst im Einklang mit ihrer Beschreibung ist und derartige geringfügige Veränderungen daher zumutbar sind.

9.3 Retouren: Die Kosten für die Retouren von Waren, die einen gewährleistungspflichtigen Mangel aufweisen, werden vom öbv getragen. Bitte führen Sie im Begleitschreiben die Mängel konkret an. Mängel ohne Retournierung von Waren können vom öbv nicht anerkannt werden. Retournierung haben an folgende Adresse unter Beifügung der Mängelbeschreibung zu erfolgen: Fiege Austria GmbH, Schusslinie 3, A-1110 Wien. Bei berechtigter Mängelrüge erhalten Sie kostenfrei eine neuerliche Zustellung der bestellten Ware.

10. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des öbv für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. IV.3

11. Zahlungsverzug

Zusätzlich zu den Rechten nach Ziffer 4.4 ist der öbv berechtigt, dem Verbraucher allfällige Forderungs-Betreibungskosten zu verrechnen. Für Mahnschreiben des öbv werden dabei insgesamt pauschal EUR 60,-- in Rechnung gestellt, wobei sich dieser Betrag um zusätzliche EUR 50,-- auf insgesamt EUR 110,-- erhöht, sofern die aushaftende Forderung EUR 300,-- übersteigt. Sollte ein Inkassobüro beauftragt werden, belaufen sich die dem Verbraucher verrechneten Kosten maximal auf den Betrag, der der sich aus der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (= BGBl. Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung) ergibt. Bei Einschaltung eines Anwaltes belaufen sich die dem Verbraucher verrechneten Kosten pro außergerichtlicher anwaltlicher Mahnung auf Euro 50,--, sofern diese Kosten angemessen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Sollte eine Adressen-Ausforschung notwendig sein, werden dem Verbraucher die damit verbunden verbundenen Kosten pauschal mit zusätzlichen Euro 45,-- gesondert in Rechnung gestellt.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen zur Anwendung. Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats des Verbrauchers, von denen nicht durch Vertrag abgewichen werden darf.

12.2 Erfüllungsort ist Wien und nicht-exklusiver Gerichtsstand ist dasjenige sachlich zuständige Gericht, welches für den ersten Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständig ist. § 14 KSchG bleibt von dieser Regelung unberührt.

13. Außergerichtliche Streitbeilegung

Der öbv ist nicht gesetzlich verpflichtet und verpflichtet sich auch nicht freiwillig zur Teilnahme an Verfahren bei Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Der öbv ist jedoch verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.

C. Zusätzliche Regelungen für Unternehmer

14. Lieferung

Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wird. Gibt der Kunde dem öbv die Anweisung oder erteilt er die Genehmigung, erforderlichenfalls die Ware bei einem Nachbarn oder an einem bestimmten Ort abzustellen, tut er dies auf eigene Gefahr.

15. Zahlung

15.1 Zusätzlich zu anderweitig vereinbarten Zahlungsmitteln können Unternehmer auch per Bankeinzug oder per Scheck bezahlen. Sämtliche damit verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Unternehmers, die Bezahlung hat also spesen- und lastenfrei zu erfolgen.

15.2 Bei Zahlung per Bankeinzug stimmt der Unternehmer nicht nur der Abbuchung der vereinbarten Preise, sondern auch von geänderten Preisen zu.

15.3 Preisänderungen

15.3.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die nicht in einem Zeitpunkt, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg vom öbv erbracht werden, ist der öbv grundsätzlich dazu berechtigt, die entsprechenden Preise auch während dieses Zeitraumes zu ändern, sofern der öbv den Unternehmer über die Preisänderung mindestens zwei Wochen vor ihrer Wirksamkeit informiert.

15.3.2 Der Unternehmer kann den von der Preisänderung betroffenen Vertrag binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung kündigen.

16. Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich beim öbv einzubringen, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelchen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder gegenüber dem öbv aufzurechnen.

17. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der öbv über Ziffer 4.6 hinaus berechtigt, die tatsächlich angelaufenen Mahn- und Inkassospesen sowie alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nötig waren (und zwar auch auf Basis der marktüblichen Stundensätze von Rechtsanwälten.

18. Rabatte

Rabatte werden ausschließlich in der vom öbv festgesetzten Höhe und ausschließlich jenen Unternehmern gewährt, die im Sinne der Gewerbeordnung zum Wiederverkauf befugt sind. Über sämtliche für die Erzeugnisse eines Verlages jeweils gültigen Handelsrabatte gibt der öbv auf separate Anfrage hin gerne Auskunft.

19. Gewährleistung und Haftung

19.1 Rügefrist: Der Unternehmer hat gelieferte Waren sofort nach Eingang der Sendung zu untersuchen. Schriftliche Mängelrügen sind bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechtes beim öbv innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Sendung einzubringen.

19.2 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern die betroffene Ware verändert wurde.

19.3 Der öbv haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Mängel- und Folgeschäden sowie der Ersatz von entgangenem Gewinn sowie von Schäden, die aus Ansprüchen Dritter entstehen, ist ebenfalls ausgeschlossen.

20. Remissionen

20.1 Außer im Fall von Fehl- oder Mehrfachlieferungen, die nachweislich vom öbv verschuldet wurden, bedürfen Remissionen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung des öbv.

20.2 Dieser Genehmigungsvermerk ist nebst der Angabe der Bezugsdaten (Fakturennummer und -datum) der an den öbv remittierten Ware in jedem Fall beizufügen. Erfolgt die Remission eines bei der Auftragserteilung separat vereinbarten Rückgaberechts innerhalb der separat vereinbarten Frist, ist auch die Angabe der ursprünglichen Bestelldaten erforderlich. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht seitens des öbv keine Verpflichtung zur Bearbeitung von Remissionen und zur Veranlassung entsprechender Gutschriften. Für vereinbarungswidrig remittierte Waren übernimmt der öbv keinerlei Haftung; werden solche Retourwaren vom Versender nicht auf dessen Kosten rückgeholt, ist der öbv zur Einhebung von Aufbewahrungsgebühren berechtigt.

20.3 Grundsätzlich kann nur einwandfreie und unbeschädigte Ware zurückgenommen werden; Bild-, Ton- und Datenträger können nur in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen werden. Bei Lieferungen von Sonderangeboten und Sonderverkaufsaktionen ist jede Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen.

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

21.1 Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN Kaufrechts.

21.2 Erfüllungsort ist Wien und exklusiver Gerichtsstand ist dasjenige sachlich zuständige Gericht, welches für den ersten Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständig ist.

Stand: 19.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 19.01.2023