Unterrichtsmittel eigener Wahl (UEW)

Sie haben im Programm des öbv einen oder mehrere Titel gefunden, die Sie gerne in Ihrem Unterricht einsetzen und für die Schüler*innen anschaffen lassen würden, können diesen aber nicht in der Schulbuchliste zum Kauf über die SBA finden?

Kein Problem – dafür gibt es für jede Schule die Möglichkeit, im Rahmen von bis zu 15 % ihres Limits Unterrichtsmittel eigener Wahl anzuschaffen.

Die Bestellung wird über Ihren Schulbuchhändler abgewickelt.

UEW Produkte für alle Schulformen

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Ob Lösungsheft, Maturatraining, Arbeitsheft, Wörterbuch, DAZ-Materialien oder Mathe-App – bei unseren Unterrichtsmittel eigener Wahl werden Sie garantiert fündig. TIPP: Filtern Sie nach Schulform, Fach, Reihe usw. um die Auswahl für Sie einzuschränken.

Zu allen UEW Produkten

FAQ – häufig gestellt Fragen

Im Rahmen der Schulbuchaktion können Schulen Unterrichtsmaterialien, die nicht in den offiziellen Schulbuchlisten angeführt sind, als "Unterrichtsmittel eigener Wahl" (UEW) erwerben.

UEW können von Schulen in der Höhe von bis zu 15 Prozent des Schulform-Grundlimits sowie des Religions- bzw. Ethik-Limits und bis zu 100 Prozent des DaZ-Limits bestellt werden.

Quelle: Richtlinien – Unterrichtsmittel eigener Wahl, Bundeskanzleramt

Eine Bestellung von Unterrichtsmitteln eigener Wahl ist für das Schuljahr 2023/24 bis zum 4. März 2024 (Lieferdatum) aus dem Budget des laufenden Schuljahres möglich! Bitte beachten Sie bei der Bestellung, dass einige Tage zur Anlieferung benötigt werden.

Gemäß den aktuellen Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion ist die Beantragung der Unterrichtsmittel eigener Wahl bereits zum Hauptbestelltermin in der SBA-Online möglich.

Die Rechnung für die bestellten Unterrichtsmittel eigener Wahl wird direkt vom Schulbuchhändler an das zuständige Kundenteam der Finanzämter geschickt. Sie müssen den Erhalt der Unterrichtsmittel auf dem Lieferschein oder der Kopie der Rechnung nur noch bestätigen und mit Schulstempel unterfertigt an den Schulbuchhändler übermitteln.

Informationen zur Bestellung

Sie finden den Punkt Unterrichtsmittel eigener Wahl in der SBA-Online unter „Diverses“ --- „UMeW“:

Unterrichtsmittel eigener Wahl

In einem ersten Schritt können Sie hier die Unterrichtsmittel eigener Wahl beantragen. Damit wird Ihnen angezeigt, wie viel Geld Ihnen hierfür zur Verfügung steht. Die Fixierung des Betrags für Unterrichtsmittel eigener Wahl erfolgt dann beim Hauptnachbestelltermin im September. Erst wenn Sie den gewünschten Betrag auch fixiert haben, wird dieser an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet, damit die Rechnungen von diesem bezahlt werden können.

Weiterführende Links

Weiteres zum Thema Unterrichtsmittel eigener Wahl finden Sie in

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