Sofern diese Schüler/innen an der Schule auch in Deutschförderklassen
bzw. in Deutschförderkursen eingeteilt sind oder den Förderunterricht
Deutsch als Zweitsprache besuchen, sind diese Schüler/innen auch
entsprechend der Anzahl unter Deutsch als Zweitsprache (DAZ)
einzutragen. Aus dem sich daraus ergebenden Budget können die
erforderlichen Unterrichtsmaterialien für DAZ in der SBA-Online bestellt
werden. Das Budget für DAZ kann bis zu 100 % für Unterrichtsmittel
eigener Wahl (DAZ Materialien) verwendet werden. Der Rechnung ist
zusätzlich zum bestätigten Lieferschein auch der Nachweis über die
Anzahl der ukrainischen Schülerinnen/Schüler beizulegen. Dabei gilt
ebenfalls die neue Lieferfrist bis zum 13. Mai 2022.
Für ukrainische Schüler/innen mit dem Zusatz DAZ kann außerhalb des
Zusatzlimits in der Volksschule und in der Sekundarstufe I einmal ein
Wörterbuch bestellt werden. Da sich in den amtlichen Schulbuchlisten
keine ukrainischen Wörterbücher befinden, können diese wie üblich direkt
bei der Schulbuchhändlerin/dem Schulbuchhändler bestellt und über die
Kundenteams mittels e-Rechnung abgerechnet werden. (Quelle: https://www.schulbuchaktion.at)