Auch Lern-Apps brauchen korrekte Inhalte

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öbv-Geschäftsführer Philipp Nussböck begrüßt den Marktplatz Lernapps, aber kritisiert: Für die Finanzierung von gedruckten und digitalen Bildungsmedien sollten die gleichen Voraussetzungen gelten.

Kommentar von öbv-Geschäftsführer Philipp Nussböck

Das Bildungsministerium hat angekündigt, über den sogenannten „Marktplatz Lernapps“ Schulen kostenlos qualitätsgesicherte digitale Lernprogramme zur Verfügung zu stellen. Ab 26. Jänner können sich Schulen für die Pilotphase melden. Das ist erst einmal eine sehr erfreuliche Nachricht. Wir fordern seit Jahren, dass sinnvolle Wege für die Finanzierung digitaler Bildungsmedien geschaffen werden. Digitale Tools können für bestimmte Themen und Anwendungsfälle das Lernen sehr effektiv unterstützen und sind ein Element zukunftsfähiger Bildung. Schön, dass in diese Richtung jetzt etwas passiert!

Eines bereitet mir dabei allerdings Bauchschmerzen: Für die Finanzierung von gedruckten und digitalen Bildungsmedien müssen meines Erachtens die gleichen Voraussetzungen gelten. Die Qualitätsanforderungen für Angebote im Marktplatz Lern-Apps unterscheiden sich aktuell jedoch stark von denen im Approbationsprozess der Schulbuchaktion.

Die Lern-Apps werden von Evaluator*innen getestet, die dabei ein Kriterienraster ausfüllen. Wie viele Personen jede App prüfen und ob diese im entsprechenden Fach ausgebildet sind bzw. sich im Detail mit den Lehrplänen auskennen, geht aus den veröffentlichten Informationen zum Prüfungsverfahren derzeit nicht hervor. Inhaltliche Richtigkeit und Lehrplankonformität sind zwar im Kriterienkatalog enthalten. Sie stehen aber auf einer ähnlichen Stufe mit didaktisch weniger relevanten Kriterien wie Personalisierung oder Berührungs- und Bewegungsintensität. Insgesamt müssen 65 Prozent des Kriterienkatalogs erfüllt werden. Wenn Schüler*innen also etwa die Hintergrundmusik an ihre Präferenzen anpassen können oder die Nutzung der App mehrere verschiedene Arten von Gesten erfordert, könnten die 65 Prozent erreicht werden, auch wenn die Inhalte nicht korrekt und mit den Lehrplänen vereinbar sind.

Gedruckte Bildungsmedien durchlaufen dagegen vor der Aufnahme in die Schulbuchaktion einen aufwendigen Begutachtungsprozess, der nicht selten 1,5 Jahre dauert. Dabei prüfen Gutachter*innen bis ins Detail, ob die Inhalte der Schulbücher korrekt sind und mit dem Lehrplan übereinstimmen. Erst nach positiver Approbation können Schulen die Bildungsmedien kostenfrei bestellen und der Staat übernimmt die Finanzierung. Dass digitale Bildungsmedien andere und geringere Anforderungen erfüllen müssen, damit der Staat die Kosten übernimmt, ist ein für mich nicht verständliches Ungleichgewicht. Es ist wichtig, dass für gedruckte und digitale Bildungsmedien dieselben Vorgaben gelten. Das kann durchaus bedeuten, dass der Approbationsprozess für Schulbücher vereinfacht wird. Dass vom Staat finanzierte Materialien inhaltlich korrekt sind und zu den Lehrplänen passen, sollte jedenfalls weiterhin angemessen geprüft werden.

Ganz entscheidend ist auch: Die Schulbuchaktion ist wesentlich für die Bildungsgerechtigkeit in Österreich. Ihr Budget darf in Zukunft keinesfalls zugunsten des Marktplatz Lernapps sinken. Wenn das gewährleistet ist, ist es eine großartige Sache, dass die Regierung künftig auf sinnvolle Art digitale Bildungsmedien finanziert!

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